Zitat von 4010-freak im Beitrag #12 Auch wenn zu den Höchstgeschwindikeiten schon viel gesagt wurde: Die ICE 1 (und 2) sind für 280 km/h ausgelegt, fahrplanmäßig erreichen sie allerdings maximal 250 km/h.
Der 402 hat nur eine Zulassung für 250 km/h und darf keine 280 km/h fahren. Die Zulassung hat wirklich nur der ICE 1. Das ist dem Steuerwagen geschuldet.
Bist du dir da ganz sicher? Deutsche Fahrzeuge sind ja nicht unbedingt mein Spezialgebiet, kann also durchaus sein, dass ich falsch liege… Aber mein bisheriger Kenntnisstand war, dass die ICE 2 grundsätzlich die gleiche Höchstgeschwindigkeit haben wie der ICE 1, es aber die Einschränkung gibt, dass er mit geschobenem Steuerwagen maximal 200 fahren darf. Daher wurden die Züge in der Regel immer Steuerwagen an Steuerwagen gekuppelt.
Die Reihe 4010 (1965-2008). Der wahrscheinlich schönste Triebzug der Welt.
Das mit dem Kuppeln Stw - Stw bevorzugte man, damit die Triebköpfe soweit wie nur möglich auseinanderliegen. Grund dafür war die hohe mechanische Belastung der Oberleitung und befürchtete Kontaktprobleme Stromabnehmer - Oberleitung, die bei hohen Geschwindigkeiten auch tatsächlich eintrafen. Also wurde die Geschwindigkeit bei gekuppelten Triebköpfen auf 200km/h beschränkt. Die Beschränkung hat mit den Steuerwagen nix zu tun. Dann dürfte ein ICE2 mit Steuerwagen voraus immer nur 200 fahren.
Gruß Holger
Du brauchst "brauchen" nicht zu gebrauchen, doch willst Du "brauchen" gebrauchen, so hast Du "brauchen" mit "zu" zu gebrauchen.
Peter Burdich, mein Deutschlehrer in der 7. Klasse
Wobei mir da auch was im Geiste schwirrt mit Steuerwagen voraus. Weil der dann doch recht leicht ist und wenn gewisse Windgeschwindigkeiten herrschen, dürfte der ICE 2 dann auch nicht mehr so schnell fahren.
Gab es denn nicht auch im Stuttgarter Hauptbahnhof Steuerwagen voraus eine Entgleisung eines IC? Wenn das vergleichbar ist: vielleicht fahren ICE dann Steuerwagen voraus auch langsamer?
der Steuerwagen in TS ist an einer Weiche entgleist, als der Zug den Bahnhof verlassen wollte. Die Geschwindigkeiten dürften so maximal 40 km/h gewesen sein. Da hebt noch kein Steuerwagen ab.
Ich kann mich außer bereits angesprochener an keine Vorschrift, Weisung o. ä. erinnern, die bei Steuerwagen voraus eine Vmax von 200 km/h vorschreibt.
Gruß Holger
Du brauchst "brauchen" nicht zu gebrauchen, doch willst Du "brauchen" gebrauchen, so hast Du "brauchen" mit "zu" zu gebrauchen.
Peter Burdich, mein Deutschlehrer in der 7. Klasse
Bei Sturmwarnungen werden die Maximalgeschwindigkeiten aller Züge herabgesetzt, wenn sie denn überhaupt noch fahren dürfen. Das wird dann aber meist adhoc entschieden.
Gruß Holger
Du brauchst "brauchen" nicht zu gebrauchen, doch willst Du "brauchen" gebrauchen, so hast Du "brauchen" mit "zu" zu gebrauchen.
Peter Burdich, mein Deutschlehrer in der 7. Klasse
Zitat von 4010-freak im Beitrag #12 Auch wenn zu den Höchstgeschwindikeiten schon viel gesagt wurde: Die ICE 1 (und 2) sind für 280 km/h ausgelegt, fahrplanmäßig erreichen sie allerdings maximal 250 km/h.
Der 402 hat nur eine Zulassung für 250 km/h und darf keine 280 km/h fahren. Die Zulassung hat wirklich nur der ICE 1. Das ist dem Steuerwagen geschuldet.
Bist du dir da ganz sicher? Deutsche Fahrzeuge sind ja nicht unbedingt mein Spezialgebiet, kann also durchaus sein, dass ich falsch liege… Aber mein bisheriger Kenntnisstand war, dass die ICE 2 grundsätzlich die gleiche Höchstgeschwindigkeit haben wie der ICE 1, es aber die Einschränkung gibt, dass er mit geschobenem Steuerwagen maximal 200 fahren darf. Daher wurden die Züge in der Regel immer Steuerwagen an Steuerwagen gekuppelt.
Japp... bin ich ;) Aber vielleicht muss ich konkretisieren: BR808 (Steuerwagen ICE 2) darf immer nur 250 km/h fahren. Egal ob gezogen oder geschoben. TK 402 an TK 402 wird jedoch vermieden -> Abstand der Stromabnehmer zu gering. (erst ab >= 200m darf voll gefahren werden) Daher wird i.d.R. immer Steuerwagen an Steuerwagen gefahren.
Gruß
Daniel _________________________________________________________ Bei Instagram unter www.instagram.com/dakomoba/ zu finden
Zitat von DocBrown im Beitrag #24Gab es denn nicht auch im Stuttgarter Hauptbahnhof Steuerwagen voraus eine Entgleisung eines IC? Wenn das vergleichbar ist: vielleicht fahren ICE dann Steuerwagen voraus auch langsamer?
Grüße Marcel
Das war ein WRmz der dort entgleist ist. Und nach Untersuchungen wurde festgestellt, dass es unter anderem an den Puffern lag, die bei zu hoher Zugkraftaufschaltung und ungünstigen Weichenkonstellationen zu verkantungen führt. Da ein Umbau sich für die alten Fahrzeuge nicht mehr lohnte, wurden alle Fahrzeuge der WRmz auf -z- gestellt und nach Mukran zur Verschrottung gefahren. Das ganze wohlgemerkt innerhalb von 1 Tag aus allen Regelumläufen!
Gruß
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[quote=dkl_estorf|p3761984 Und nach Untersuchungen wurde festgestellt, dass es unter anderem an den Puffern lag, die bei zu hoher Zugkraftaufschaltung und ungünstigen Weichenkonstellationen zu verkantungen führt. [/quote]
Tja, das kenne wir Modellbahner nur zu gut...
Gruß Holger
Du brauchst "brauchen" nicht zu gebrauchen, doch willst Du "brauchen" gebrauchen, so hast Du "brauchen" mit "zu" zu gebrauchen.
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Zitat von DocBrown im Beitrag #24Gab es denn nicht auch im Stuttgarter Hauptbahnhof Steuerwagen voraus eine Entgleisung eines IC? Wenn das vergleichbar ist: vielleicht fahren ICE dann Steuerwagen voraus auch langsamer?
Grüße Marcel
Das war ein WRmz der dort entgleist ist. Und nach Untersuchungen wurde festgestellt, dass es unter anderem an den Puffern lag, die bei zu hoher Zugkraftaufschaltung und ungünstigen Weichenkonstellationen zu verkantungen führt. Da ein Umbau sich für die alten Fahrzeuge nicht mehr lohnte, wurden alle Fahrzeuge der WRmz auf -z- gestellt und nach Mukran zur Verschrottung gefahren. Das ganze wohlgemerkt innerhalb von 1 Tag aus allen Regelumläufen!
Hallo zusammen,
ahh danke für die Aufklärung und die zusätzlichen Informationen. Ich glaube mich auch zu erinnern, dass wir das hier im Forum diskutiert hatten. Hatte es also doch nichts mit dem Thema hier und mit Steuerwagen an sich zu tun. Wie ist denn die Vergabe der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für unsere ICE's gereglt? Wer entscheidet was auf welcher Grundlage?
Zitat von DocBrown im Beitrag #30Wie ist denn die Vergabe der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für unsere ICE's gereglt? Wer entscheidet was auf welcher Grundlage?
Na dafür gibt es doch das EBA!?
Die DB Fernverkehr (oder Regio oder wer auch immer gerade Kunde ist) geht ja an die Industrie heran und bestellt Produkt XY mit Komponenten YZ und Höchstgeschwindigkeit ABC. Industrie entwickelt ein Produkt und konstruiert bereits entsprechend der gemachten Vorgaben. Industrie baut das Produkt und lässt es erst durch eigene Testcenter überprüfen und anschliessend durch das EBA.
Oder aber: Industrie stellt ein Produkt vor und EVU kauft "fertiges" Produkt. Da gibt dann die Basiskomponenten jedoch die Industrie vor.
Gruß
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Zitat von dkl_estorf im Beitrag #27 Japp... bin ich ;) Aber vielleicht muss ich konkretisieren: BR808 (Steuerwagen ICE 2) darf immer nur 250 km/h fahren. Egal ob gezogen oder geschoben.
Nö. Zulässige technische Höchstgeschwindigkeit für die BR808 ist auch 280km/h und darf gezogen bzw. bei 2x ICE2,, Steuerwagen gekuppelt, auch gefahren werden. Steuerwagen voraus sind nur 250km/h zulässig, bei Wind-La nur 200km/h.
Thomas
Das Schöne an einheitlichen Standards ist es, dass es so viele verschiedene davon gibt. Toleranz ist die Erkenntnis, dass es sinnlos ist, sich aufzuregen.
Die Begrenzung auf 200 km/h betraf m.E. die Steuerwagen der IC's kurz nach deren Einführung irgendwann in den späten Neunzigern oder gab es die Diskussion auch für den ICE 2 (schon so lange her)?
Meines Wissens nach gibt/gab es bei DBahnens außer dem MET keinerlei Reisezugwagen, die für eine Vmax größer 200km/h zugelassen sind/waren. Die Begrenzung auf 200km/h bei Wind gilt nur für den ICE2 mit Steuerwagen voraus, beim MET weiß ich es nicht.
Thomas
Das Schöne an einheitlichen Standards ist es, dass es so viele verschiedene davon gibt. Toleranz ist die Erkenntnis, dass es sinnlos ist, sich aufzuregen.