Ich bin ich Besitzer des Rheingoldzuges 41928<- klick mich von Märklin. Als Ergänzung habe ich den Gepäckwagen 45406<- klick mich von Brawa. Ich möchte den Zug demnächst mit Innenbeleuchtung ausstatten und stelle mir daher die Frage, ob ich die beiden Gepäckwagen auch beleuchten soll oder ob ich dies eher nicht machen soll. Meine Überlegung dabei ist, daß ja während der Fahrt wohl kaum Gepäck sortiert wurde und es sich dann auch niemand im Gepäckwagen aufgehalten haben dürfte. Dann wäre auch ein während der Fahrt beleuchteter Gepäckwagen ziemlich unrealistisch. Oder sehe ich das falsch?
Gepäckwagen waren wohl schon vom Personal während der Fahrt besetzt, daher könnte man ihn komplett oder auch nur teiweise (Aufenthaltsraum) beleuchten.
Allerdings steht im Brawa-link was von "Schutzwagen", so dass dieser nach meinem Verständnis nicht zum Transport von Gepäckstücken genutzt wurde. Meine Schlussfolgerung wäre daher: Kein Gepäck - kein Personal - keine Beleuchtung.
Nicht ganz.... Die Dienstvorschrift der DRG besagte damals, das bei langsamen Nebenbahnzügen das erste Abteil, und bei schnelleren Eil-/Schnellzügen der erste Wagen von der Personenbeförderung frei zu halten sind. Deshalb wurde hinter der Lok/Tender immer ein Post, Gepäck oder ggf. Heizwagen angehängt.
Die Dienstvorschrift besagt aber nicht, das diese Wagen auch von Bahn-/Betriebspersonal frei zuhalten sind. Von da her ist es durchaus denkbar, das wärend der Fahrt Gepäckstücke für den nächsten Zwischenhalt vorsortiert wurde, und das der Schaffner seine Zettelwirtschaft erledigt hat.
Von da her würde ich zur Beleuchtung raten. Problem des Brawa-Wagens ist.... Er ist nicht für eine Beleuchtung vorgesehn. War bei mir ne ganz schöne Frickelei, um da Strom rein zu bekommen.....
wenn ich das so lese, was Brawa schreibt, so wurde der zweite Gepäckwagen wohl wirklich hauptsächlich als Schutzwagen am anderen Zugende beigestellt. Das Gepäck auf zwei Wagen zu verteilen halte ich doch für recht umständlich. Von daher würde ich den Brawa Wagen unbeleuchtet lassen. Den anderen Gepäckwagen kann man dahingegen ruhig beleuchten, wenn man will.
Nochmal zu Holgers und Andys Posting , speziell dem als (Aufprall-) Schutzwagen dienenden Gepäckwagen. Dieser Umstand war mir bekannt und genau deswegen ist der Brawa Gepäckwagen eigentlich fast ein "Muß". Warum? Nun, Märklin hat es bisher bei jedem Rheingoldzug fertig gebracht, dem Gepäckwagen die Schlußleuchten zu verpassen. Somit kann er nur als Schlußwagen laufen, was der Schutzwagenvorschrift nicht entspricht. Entweder müsste man dann den Märklin Gepäckwagen seiner Schluß- leuchten berauben und diese dann in einen der Sitzwagen einbauen oder man kauft sich den Brawa Gepäckwagen und reiht ihn als ersten Wagen hinter der Lok ein, womit der Vorschrift genüge getan wäre.
habe mir meine Antwort nochmal durchgelesen und festgestellt, dass ich nicht ganz korrekt auf deine Fragestellung eingegangen bin, da du von beiden Gepäckwagen sprachst. Meine Antwort bezog sich nur auf den Brawa Wagen, welcher als Schutzwagen deklariert ist.
Zur Klarstellung meiner Antwort: Für den Brawa-Wagen: Keine Beleuchtung, da Schutzwagen Für den regulären Gepäckwagen: Komplette Beleuchtung oder eingeschränkt, je nachdem, was das Personal in dem Zeitraum zu tun hatte.
ZitatGepostet von ductore Allerdings steht im Brawa-link was von "Schutzwagen", so dass dieser nach meinem Verständnis nicht zum Transport von Gepäckstücken genutzt wurde. Meine Schlussfolgerung wäre daher: Kein Gepäck - kein Personal - keine Beleuchtung. Viele Grüsse Holger
Ich denke, da trügt dich dein Verständnis. Auch damals waren die Rohstoffe nicht so reichhaltig, das man nen leeren Wagen aus lange weile mitschleppen konnte. Rollmaterial, das eingereiht war, wurde auch genutzt. Die DV besagt ja nur, das der Erste Wagen/Abteil frei von Fahrgästen zu halten ist.....
Muss mal kukn, irgendwo hab ich die DV rumliegen..
der zweite Pack/Schutzwagen wurde vornehmlich auf den nicht mit Indusi ausgestattetem Streckenabschnitten ab Manheim südwärts aus eingesetzt. (Quelle EJ 10/1996)
Zitat, Märklin hat es bisher bei jedem Rheingoldzug fertig gebracht, dem Gepäckwagen die Schlußleuchten zu verpassen
Auf vielen historischen Aufnahmen sieht man den Packwagen am Schluß laufen (ohne Schutzwagen).
Wen in den Zug zwei Gepäckwagen eingestellt waren, dürfte einer davon mit Sicherheit ohne Personal und Gepäck gewesen sein. So viel Gepäck fällt ja bei dem Zug nicht an. Vier bis sechs Wagen (ohne Packwagen).
Ich würde den Wagen mit einer schaltbaren Beleuchtung ausrüsten. Da kann man dann je nach Lust und Laune das Licht einschalten.
ZitatWar bei mir ne ganz schöne Frickelei, um da Strom rein zu bekommen
Sind die Drehgestelle nicht serienmäßig mit einer Stromabnahme ausgerüstet?
ZitatSind die Drehgestelle nicht serienmäßig mit einer Stromabnahme ausgerüstet?
Nein, ärgerlicher Weise nicht!!
ZitatWenn in den Zug zwei Gepäckwagen eingestellt waren, dürfte einer davon mit Sicherheit ohne Personal und Gepäck gewesen sein. So viel Gepäck fällt ja bei dem Zug nicht an. Vier bis sechs Wagen (ohne Packwagen).
Warum sollte nab dann nicht einfach nen stino-G-Wagen genommen haben, wenn er eh leer gewesen sein sollte? Geh mal davon aus, das in nem Gepäckwagen nicht nur das "Reisegepäck" der Fahrgäste befördert wurde, sondern auch normales "Express-/Sperrgut".
Das sind doch die selben Drehgestelle wie bei den Abteilwagen, die haben doch auch eine Stromabnahme dran, oder?
ZitatWarum sollte nab dann nicht einfach nen stino-G-Wagen genommen haben, wenn er eh leer gewesen sein sollte?
Der Wagen hat doch als Schutzwagen fungiert, sozusagen als Abstandshalter zwischen Lok und erstern Wagen. Vielleicht wahr ab und zu auch mal was drine. Im Regelfall wird er aber leer gewesen sein, weil er wahrscheinlich nur auf einem Teilstück lief. Und ob mann einen Paradezug mit Expressgut degradiert?
Sooooo, um den Spekulatius endgültig ein Ende zu bereiten, hab ich die DV ma rausgesucht....
ZitatBestimmungen des § 57 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung zum ersten Wagen in Reisezügen.
Das erste Abteil nach der Lokomotive ist von Reisenden frei zu halten bei: ● handgebremsten Zügen, die mit mehr als 40 km/h fahren ● durchgehend gebremsten Zügen, die mit mehr als 50 km/h fahren
Der erste Wagen nach der Lokomotive ist von Reisenden frei zu halten bei:
● handgebremsten Zügen, die mit mehr als 50 km/h fahren ● durchgehend gebremsten Zügen, die mit mehr als 75 km/h fahren
Das gilt nicht bei Triebwagen und für Dienstzüge.
Gepäckwagen
● Es gibt keine spezielle Vorschrift für die Stellung des Gepäckwagens im Zug. ● Aus dem oben erwähnten Freihaltegebot resultiert die häufige Anordnung des Gepäckwagens direkt hinter der Lokomotive bzw. die Anordnung am Ende des Zuges, falls ein Postwagen hinter der Lokomotive eingereiht ist.
● Mehrere Gepäckwagen sind ebenso zulässig wie die Einreihung des Gepäckwagens mitten im Zug, wenn sonst alle anderen Vorschriften eingehalten werden.
● Viele Schnellzüge hatten planmäßig zwei Gepäckwagen; diese waren dann meist an den beiden Zugenden eingestellt. Beispiel: RHEINGOLD-Expreß
● Gepäckwagen müssen von der Konstruktion (hölzerne bzw. eiserne Bauart) her zu den Reisezugwagen im Zug passen.
Damit sollte das Thema Voll oder Leer ein für alle mal von Tisch sein....
ZitatDas sind doch die selben Drehgestelle wie bei den Abteilwagen, die haben doch auch eine Stromabnahme dran, oder?
ZitatWarum sollte nab dann nicht einfach nen stino-G-Wagen genommen haben,
1928 gabs noch keine Vierachser die über 100 kmh liefen, mal abgesehen vom Stallungswagen.
ZitatDamit sollte das Thema Voll oder Leer ein für alle mal von Tisch sein..
Das beweißt weder das Eine noch das Andere.
Hier mal was zur Unterstützung meiner Meinung.
Im Zugbildungsplan steht eindeutig Schutzwagen. Wen man einen zweiten Packwagen bräuchte(oder nach Bedarf) hätte man, daß sicherlich in den Zugbildungsplan mit aufgenommen.
Ich für meine Teil bleibe dabei, daß der zweite Pw4ü im regelfall leer gewesen ist, zu mal er ja nur auf einer Teilstrecke lief und ab 1934 gar nicht mehr.
Allgemeine Frage:
ab wann wurde eigentlich die Vorschrift zur Einstellung eines Schutzwagen bei der DRG aufgehoben?
Christian
PS : den Länderbahnpackwagen von Liliput soll es beim Vorbild auch in Reingoldfarbgebung gegeben haben(2 Exemplare)
ZitatChJ1611 schrieb:ab wann wurde eigentlich die Vorschrift zur Einstellung eines Schutzwagen bei der DRG aufgehoben?
Ca. 1935.
Zitatden Länderbahnpackwagen von Liliput soll es beim Vorbild auch in Reingoldfarbgebung gegeben haben
Du meinst den badischen? Das hätte Liliput sich kaum entgehen lassen, den in Rheingold-Farbgebung zum hauseigenen Rheingold herauszubringen. Das ist aber eine Holz- und keine Stahlbauart, der hättte nicht mit den (in genieteter Stahlbauweise aufgebauten) Rheingoldwagen fahren dürfen. Oder meinst Du den Pw4ü pr16, den brawa aufgelegt hat? Das ist auch eine Länderbahnbauart, und zwar mit Stahlaufbau.
Btw, der ganze Spaß mit dem Packwagen-Sandwich lief nur zwischen den Kopfbahnhöfen Wiesbaden und Mannheim...
ZitatDu meinst den badischen? Das hätte Liliput sich kaum entgehen lassen, den in Rheingold-Farbgebung zum hauseigenen Rheingold herauszubringen. Das ist aber eine Holz- und keine Stahlbauart, der hättte nicht mit den (in genieteter Stahlbauweise aufgebauten) Rheingoldwagen fahren dürfen.
Ja, den meine ich.Im EJ 10/1996 ist ein Bild drinne, was den Wagen hinter einer 18.3 zeigt. Ist bei einem Schutzwagen nicht egal ob der aus Holz oder Stahlbauweise ist?
Hier steht, daß der Badener auch in Rheingoldfarben lackiert war.Vielleicht interpretiere ich das aber auch falsch, aber wen der Preuße umlackiert wurde, warum dann nicht auch der Badener.(ganz nach unten scrollen) http://www.drehscheibe-foren.de/foren/re...,4126195,page=2
ZitatBtw, der ganze Spaß mit dem Packwagen-Sandwich lief nur zwischen den Kopfbahnhöfen Wiesbaden und Mannheim...
Nach den mir vorliegenden Unterlagen fuhr der Zug über Mainz, von Wiesbaden steht da nichts. Aber diesen Landesteil hatte ich nicht in Heimatkunde
Ich wollte mich nochmals bei allen bedanken, welche hier auf meine Frage geantwortet haben und mit Wissen und Links meine Kenntnisse über den Rheingold erweitert haben.
Nach einiger Überlegung habe ich nun alle Wagen (incl. des Brawa (Schutz-) Gepäckwagens beleuchtet. Die Drehgestelle sind, wie oben schon erwähnt wurde, nicht mit Rad- bzw. Achsstromabnehmern ausgestattet. Ich habe daher in ein Drehgestell Märklin Achs- schleifer implantiert. Ansonsten erfolgt die Stromzuführung, wie schon weiter oben geschrieben, über stromleitende Kurzkupplungen. Hierbei ist mir dann auch gleich etwas Unangenehmes aufgefallen. Beim Brawawagen liegen die NEM-Schächte zu weit an den Puffern. So ergibt sich beim Kuppeln eine Lücke von ca. 3mm zwischen dem Brawawagen und dem angehängten Märklinwagen. Das sah natürlich voll daneben aus. Ich habe daraufhin den NEM-Schacht etwas gekürzt und die stromleitende KK nach dem Abtrennen der Rastnasen darin eingeklebt. Nun ist die Lücke auf ca. 1mm geschrumpft. Daß der Einbau einer Beleuchtung beim Brawawagen nicht so ganz einfach wird (da ab Werk nicht dafür vorgesehen) wurde mir gesagt. Das Dach besitzt innen Verstrebungen zur Stabilisierung und unterhalb der Beobachtungskanzel ist das Dach bis zum unteren Rand "gefüllt". Die Inneneinrichtung reicht in der Höhe genau bis zu den Verstrebungen bzw. dem Kanzelunterbau. Für eine Beleuchtungsplatine ist da kein Platz vorhanden. Ich habe daher in die Inneneinrichtung Kerben für die Beleuchtungsplatine "geschnitzt". Verwendet habe ich die warmweißen LED-Platinen von Hufing-Tronic. In den Sitzwagen welche mit 230mm und für die Gepäckwagen mit 200mm Länge.