Hab da mal wieder ne Frage: Die Dienstvorschriften der DRG haben ja eigentlich alles immer geregelt. Das war ja eigentlich immer Gesetz, was dort in den Büchern stand.
§57 der Betriebsordnung zur Zugbildung aus dem Jahre 1928 besagt da...
ZitatDas erste Abteil nach der Lokomotive ist von Reisenden frei zu halten bei: ● handgebremsten Zügen, die mit mehr als 40 km/h fahren ● durchgehend gebremsten Zügen, die mit mehr als 50 km/h fahren Der erste Wagen nach der Lokomotive ist von Reisenden frei zu halten bei: ● handgebremsten Zügen, die mit mehr als 50 km/h fahren ● durchgehend gebremsten Zügen, die mit mehr als 75 km/h fahren
Diese Regel wurde "überall" beachtet und eingehalten. Selbst der Rheingold fuhr mit Schutz/Packwagen hinter der Lok. Aber warum zum Teufel sieht man solch einen Schutzwagen NIE beim Henschel-Wegmann-Zug?
der Henschel Wegmannzug wurde ca.1936 in Betrieb genommen und die Vorschrift zum Einstellen eines Schutzwagen wurde so ca.1935 abgeschafft. Aber nach den § darfst Du mich jetzt nicht fragen.